Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Zu den Beschäftigten im arbeitsrechtlichen Sinn gehören in der Regel: 1. **Arbeitnehmer**: Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 2. **Auszubildende**: Personen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. 3. **Praktikanten**: Personen, die ein Praktikum absolvieren, sofern sie in den Betrieb eingegliedert sind und weisungsgebunden arbeiten. 4. **Leiharbeitnehmer**: Personen, die von einem Verleiher an einen Entleiher überlassen werden und dort arbeiten. 5. **Werkstudenten**: Studierende, die neben ihrem Studium in einem Betrieb arbeiten. 6. **Teilzeitbeschäftigte**: Arbeitnehmer, die weniger als die übliche Vollzeit arbeiten. 7. **Geringfügig Beschäftigte**: Personen, die in einem Minijob arbeiten. Diese Definitionen können je nach nationalem Recht und spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen variieren.
Die Prozentangaben 35 % und 135 % beziehen sich auf Feiertagszuschläge, die im Arbeitsrecht oder in Tarifverträgen geregelt sein können. Die Bedeutung ist wie folgt: - **35 % Feiertags... [mehr]
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Regelungen dazu sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)... [mehr]
Die gesetzliche Kündigungsfrist für gewerbliche Arbeitnehmer in Deutschland richtet sich nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt g... [mehr]
Ob du während einer Krankschreibung in die Kneipe gehen darfst, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Während einer Krankschreibung bist du verpflichtet, alles zu unterlasse... [mehr]
Als Vorgesetzter darfst du deinen Mitarbeitern grundsätzlich nicht pauschal verbieten, übereinander zu sprechen. Ein generelles Verbot, sich über Kollegen auszutauschen, würde das... [mehr]
Nein, du musst dir von deinem Vorgesetzten nicht alles gefallen lassen. Auch am Arbeitsplatz gibt es klare Grenzen, die durch Gesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen geschützt sin... [mehr]
Wenn dein Chef wiederholt versucht, von dir ein Meinungsbild über einen Kollegen zu erhalten, ist das arbeitsrechtlich zunächst nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt wichtige Grenz... [mehr]
Nein, grundsätzlich ist es nicht verboten, in der Abwesenheit deines Vorgesetzten kritisch über ihn oder sie zu sprechen. In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundges... [mehr]
Grundsätzlich ist es nicht verboten, über den eigenen Vorgesetzten in dessen Abwesenheit zu sprechen. Allerdings solltest du dabei einige wichtige Punkte beachten: 1. **Respekt und Sachlich... [mehr]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Honorarverträge, sofern es sich dabei um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt – also um eine Tätigkeit,... [mehr]