Wer gehört zu Beschäftigten im arbeitsrechtlichen Sinn?

Antwort

Zu den Beschäftigten im arbeitsrechtlichen Sinn gehören in der Regel: 1. **Arbeitnehmer**: Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 2. **Auszubildende**: Personen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. 3. **Praktikanten**: Personen, die ein Praktikum absolvieren, sofern sie in den Betrieb eingegliedert sind und weisungsgebunden arbeiten. 4. **Leiharbeitnehmer**: Personen, die von einem Verleiher an einen Entleiher überlassen werden und dort arbeiten. 5. **Werkstudenten**: Studierende, die neben ihrem Studium in einem Betrieb arbeiten. 6. **Teilzeitbeschäftigte**: Arbeitnehmer, die weniger als die übliche Vollzeit arbeiten. 7. **Geringfügig Beschäftigte**: Personen, die in einem Minijob arbeiten. Diese Definitionen können je nach nationalem Recht und spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen variieren.

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