In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber, oft als "Aussperrung" bezeichnet, ist umstritten, weil es tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und das Arbeitsverhältnis hat. Hier sind einige Gründe für die Kontroversen: 1. **Existenzielle Bedrohung**: Eine Aussperrung bedeutet, dass Arbeitnehmer von der Arbeit ausgeschlossen und somit ihres Einkommens beraubt werden. Dies kann ihre finanzielle Sicherheit und Lebensgrundlage gefährden. 2. **Machtungleichgewicht**: Arbeitgeber haben oft mehr finanzielle Ressourcen und organisatorische Macht als einzelne Arbeitnehmer oder sogar Gewerkschaften. Eine Aussperrung kann daher als unverhältnismäßig mächtiges Druckmittel wahrgenommen werden. 3. **Eskalation von Konflikten**: Anstatt zur Lösung von Arbeitskonflikten beizutragen, kann eine Aussperrung die Situation weiter eskalieren und die Fronten verhärten, was langfristig das Arbeitsklima und die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern schädigen kann. 4. **Rechts- und Sozialstaatliche Bedenken**: In vielen Ländern gibt es rechtliche und ethische Bedenken hinsichtlich der Fairness und Angemessenheit von Aussperrungen. Sie können als unvereinbar mit den Prinzipien des sozialen Dialogs und der sozialen Gerechtigkeit angesehen werden. 5. **Wirtschaftliche Auswirkungen**: Eine Aussperrung kann nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch die gesamte Wirtschaft beeinträchtigen, insbesondere wenn sie in Schlüsselindustrien oder -unternehmen stattfindet. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber, insbesondere die Aussperrung, in vielen Kreisen als umstritten und problematisch angesehen wird.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]