Ist eine vorherige Anhörung des Betriebsrats bei einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung nötig?

Antwort

Ja, eine vorherige Anhörung des Betriebsrats ist sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Kündigung notwendig. Nach § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen wird, ist unwirksam.

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