Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Die Regelung in § 310 BGB, die die Anwendung der AGB-Kontrolle auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ausschließt, hat mehrere Gründe und Vorteile, insbesondere für den Arbeitgeber: 1. **Kollektive Verhandlungsmacht**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Augenhöhe statt, was bedeutet, dass beide Seiten über ähnliche Verhandlungsmacht verfügen. Im Gegensatz dazu sind AGB oft einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, ohne dass der Arbeitnehmer Einfluss darauf hat. 2. **Rechtssicherheit und Stabilität**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten eine hohe Rechtssicherheit und Stabilität, da sie für eine bestimmte Laufzeit gelten und nicht durch individuelle AGB-Kontrollen infrage gestellt werden können. Dies ermöglicht eine verlässliche Planung für beide Seiten. 3. **Spezifische Regelungen**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten oft sehr spezifische Regelungen, die auf die jeweilige Branche oder das Unternehmen zugeschnitten sind. Eine AGB-Kontrolle könnte diese spezialisierten Regelungen untergraben und zu Unsicherheiten führen. 4. **Förderung der Tarifautonomie**: Die Tarifautonomie ist ein Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts, das die eigenständige Regelung der Arbeitsbedingungen durch die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) fördert. Die Ausnahme von der AGB-Kontrolle unterstützt dieses Prinzip, indem sie den Sozialpartnern die Freiheit gibt, eigenständig und ohne staatliche Eingriffe Regelungen zu treffen. Für den Arbeitgeber ergeben sich daraus folgende Vorteile: - **Verhandlungssicherheit**: Arbeitgeber können sicher sein, dass die ausgehandelten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht nachträglich durch eine AGB-Kontrolle angefochten werden können. - **Planungssicherheit**: Die festgelegten Bedingungen gelten für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung, was verlässliche Planung ermöglicht. - **Reduzierte Rechtsstreitigkeiten**: Durch die Ausnahme von der AGB-Kontrolle werden potenzielle Rechtsstreitigkeiten über die Angemessenheit einzelner Klauseln vermieden. Diese Regelung trägt somit zur Stabilität und Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen bei und unterstützt die kollektive Verhandlungsmacht der Sozialpartner.
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
Für Anträge auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst – etwa nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den &oum... [mehr]
Ob ein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch ansieht, wenn du nicht mehr in die Direktversicherung einzahlen möchtest, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist die Direktvers... [mehr]
Ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dir bei einer Überempfindlichkeit gegen einen Arbeitsstoff (wie z. B. „AM V“ – vermutlich ein Arbeitsmittel oder Gefahrstoff) einen anderen... [mehr]
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), zu denen auch die Steuerklasse gehört, korrekt zu ber&u... [mehr]
Bossing – also systematisches Mobbing durch Vorgesetzte – ist eine sehr belastende Erfahrung, besonders wenn der Arbeitgeber nach außen hin ein positives, vielleicht sogar vorbildlic... [mehr]
Opfer von kriminellen Arbeitgebern zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders belastend: 1. **Vertrauensbruch:** Arbeit ist ein zentraler Lebensbereich. Wenn der Arbeitgeber, dem man vertraut... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]