Warum findet die AGB-Kontrolle keine Anwendung auf Tarifverträge und Betriebsverordnungen? Welche Vorteile hat das für den Arbeitgeber?

Antwort

Die Regelung in § 310 BGB, die die Anwendung der AGB-Kontrolle auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ausschließt, hat mehrere Gründe und Vorteile, insbesondere für den Arbeitgeber: 1. **Kollektive Verhandlungsmacht**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Augenhöhe statt, was bedeutet, dass beide Seiten über ähnliche Verhandlungsmacht verfügen. Im Gegensatz dazu sind AGB oft einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, ohne dass der Arbeitnehmer Einfluss darauf hat. 2. **Rechtssicherheit und Stabilität**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten eine hohe Rechtssicherheit und Stabilität, da sie für eine bestimmte Laufzeit gelten und nicht durch individuelle AGB-Kontrollen infrage gestellt werden können. Dies ermöglicht eine verlässliche Planung für beide Seiten. 3. **Spezifische Regelungen**: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten oft sehr spezifische Regelungen, die auf die jeweilige Branche oder das Unternehmen zugeschnitten sind. Eine AGB-Kontrolle könnte diese spezialisierten Regelungen untergraben und zu Unsicherheiten führen. 4. **Förderung der Tarifautonomie**: Die Tarifautonomie ist ein Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts, das die eigenständige Regelung der Arbeitsbedingungen durch die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) fördert. Die Ausnahme von der AGB-Kontrolle unterstützt dieses Prinzip, indem sie den Sozialpartnern die Freiheit gibt, eigenständig und ohne staatliche Eingriffe Regelungen zu treffen. Für den Arbeitgeber ergeben sich daraus folgende Vorteile: - **Verhandlungssicherheit**: Arbeitgeber können sicher sein, dass die ausgehandelten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht nachträglich durch eine AGB-Kontrolle angefochten werden können. - **Planungssicherheit**: Die festgelegten Bedingungen gelten für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung, was verlässliche Planung ermöglicht. - **Reduzierte Rechtsstreitigkeiten**: Durch die Ausnahme von der AGB-Kontrolle werden potenzielle Rechtsstreitigkeiten über die Angemessenheit einzelner Klauseln vermieden. Diese Regelung trägt somit zur Stabilität und Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen bei und unterstützt die kollektive Verhandlungsmacht der Sozialpartner.

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