Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie ist eine selbstverwaltete, rechtsfähige Organisation, die öffentliche Aufgaben im Bereich der gesetz... [mehr]
Ja, die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) kann unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen, also Schulden, gegenüber Versicherten über die Deutsche Rentenversicherung geltend machen. Das geschieht im Rahmen des sogenannten „Beitragsrückstandsausgleichs“ oder „Beitragsverrechnung“. **Hintergrund:** Wenn jemand Beiträge zur Krankenversicherung (z. B. freiwillig Versicherte, Selbstständige) nicht bezahlt hat, kann die AOK diese Beitragsrückstände als Forderung anmelden. Sobald die betreffende Person eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, kann die AOK beantragen, dass die ausstehende Summe direkt von der Rente einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt wird. **Rechtliche Grundlage:** Dies ist im § 52 SGB I („Aufrechnung“) und im § 114 SGB X geregelt. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, auf Antrag der Krankenkasse offene Beiträge einzubehalten und an die Krankenkasse zu überweisen. **Wichtige Hinweise:** - Es gibt Pfändungsfreigrenzen, das heißt, ein bestimmter Teil der Rente bleibt unantastbar. - Die betroffene Person wird über die Aufrechnung informiert und kann ggf. Widerspruch einlegen. **Weitere Informationen:** - [AOK – Offene Beiträge und Rentenbezug](https://www.aok.de/pk/leistungen/krankenversicherung/rente-und-krankenversicherung/) - [Deutsche Rentenversicherung – Aufrechnung von Forderungen](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeines/Abzuege-von-der-Rente/abzuege-von-der-rente_node.html) Zusammengefasst: Ja, die AOK kann Schulden über die Rentenversicherung geltend machen, indem offene Beiträge direkt von der Rente einbehalten werden.
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie ist eine selbstverwaltete, rechtsfähige Organisation, die öffentliche Aufgaben im Bereich der gesetz... [mehr]
Die Beitragsgruppe 0 in der Rentenversicherung bedeutet, dass für diese Person keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden. Das kann verschiedene Gründe hab... [mehr]
Nein, die AOK darf einen Bürgergeldempfänger nicht allein deshalb ablehnen, weil dieser ein Gewerbe angemeldet hat, aus dem aktuell keine Einnahmen erzielt werden. **Hintergrund:** In Deuts... [mehr]
Die Digitalisierung der Daten bei der Deutschen Rentenversicherung begann schrittweise bereits in den 1970er Jahren. In dieser Zeit wurden erste elektronische Datenverarbeitungssysteme eingeführt... [mehr]
Der Benutzername bei der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist in der Regel die persönliche Kennung, mit der du dich im Online-Portal „Meine AOK“ anmeldest. Dieser Benutzername wird e... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. bei der AOK, können erwachsene Kinder grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Die wichtigsten Bedingun... [mehr]
Bei der U1-Umlage handelt es sich um das sogenannte „Umlageverfahren 1“ zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftig... [mehr]
Der Krankenkassenzuschuss der Rentenversicherung für privat Versicherte – offiziell „Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) – wird nach § 106 SGB VI ber... [mehr]
Um jemandem eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine fondsgebundene Rentenversicherung in einem Gespräch zu verkaufen, kannst du folgende Schritte beachten: 1. **Bedarfsermittlung**: Be... [mehr]