Ja, die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) kann unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen, also Schulden, gegenüber Versicherten über die Deutsche Rentenversicherung geltend machen. Das ge... [mehr]
Der Benutzername bei der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist in der Regel die persönliche Kennung, mit der du dich im Online-Portal „Meine AOK“ anmeldest. Dieser Benutzername wird entweder bei der Registrierung selbst gewählt oder von der AOK vorgegeben. Häufig ist es die E-Mail-Adresse, die du bei der Registrierung angegeben hast. Falls du deinen Benutzernamen vergessen hast, kannst du auf der Anmeldeseite von „Meine AOK“ die Funktion „Benutzername vergessen?“ nutzen. Dort wirst du Schritt für Schritt durch den Prozess geführt, um deinen Benutzernamen wiederherzustellen. Weitere Informationen findest du direkt auf der Website deiner regionalen AOK, z. B. [AOK Mein Kundenportal](https://www.aok.de/pk/meine-aok/). Bei Problemen hilft auch der Kundenservice deiner AOK weiter.
Ja, die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) kann unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen, also Schulden, gegenüber Versicherten über die Deutsche Rentenversicherung geltend machen. Das ge... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. bei der AOK, können erwachsene Kinder grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Die wichtigsten Bedingun... [mehr]
Bei der U1-Umlage handelt es sich um das sogenannte „Umlageverfahren 1“ zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftig... [mehr]