Kann man den eigenen erwachsenen Sohn bei der AOK mitversichern?

Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. bei der AOK, können erwachsene Kinder grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Die wichtigsten Bedingungen sind: 1. **Alter:** Die Familienversicherung für Kinder ist in der Regel bis zum 18. Lebensjahr möglich. 2. **Verlängerung:** Sie kann bis zum 23. Lebensjahr bestehen bleiben, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Studium, Ausbildung) befindet. 3. **Einkommensgrenze:** Das Kind darf kein eigenes Einkommen über der aktuellen Einkommensgrenze (2024: 505 Euro monatlich) haben. 4. **Weitere Voraussetzungen:** Das Kind darf nicht verheiratet sein und muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben. **Erwachsene Kinder**, die älter als 25 Jahre sind oder die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, müssen sich in der Regel selbst versichern (z.B. als Student, Arbeitnehmer oder freiwillig gesetzlich versichert). Weitere Informationen findest du direkt bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/familienversicherung/). **Fazit:** Deinen erwachsenen Sohn kannst du nur dann bei der AOK familienversichern, wenn er die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls benötigt er eine eigene Krankenversicherung.

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