Wenn du die Krankenkasse wechselst, erhält ab dem Zeitpunkt des Wechsels die neue Krankenkasse die Beiträge. Beiträge, die du vor dem Wechsel gezahlt hast, bleiben bei der alten Kranken... [mehr]
Ob ein 22-jähriger Mann während eines viermonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben kann, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Altersgrenze:** Die Familienversicherung in der GKV ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern keine eigenen Einkünfte über der aktuellen Einkommensgrenze (2024: 505 € monatlich) erzielt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium). **2. Art des Auslandsaufenthalts:** - **Urlaub, Work & Travel, Praktikum, Studium:** Wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studiums, eines Schüleraustauschs, eines Praktikums oder als „Work & Travel“ erfolgt und der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, ist die Familienversicherung in der Regel weiterhin möglich. - **Dauerhafter Wohnsitz im Ausland:** Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann der Anspruch auf Familienversicherung entfallen. **3. Versicherungsschutz im Ausland:** Die gesetzliche Familienversicherung bietet innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei) einen gewissen Basisschutz. In anderen Ländern oder bei längeren Aufenthalten ist meist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig, da die GKV dort nicht oder nur eingeschränkt leistet. **Fazit:** Für einen viermonatigen Auslandsaufenthalt kann die Familienversicherung grundsätzlich bestehen bleiben, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es empfiehlt sich jedoch, vorab mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Situation zu klären und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliedschaft/familienversicherung/familienversicherung-im-ausland-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/ausland/auslandskrankenversicherung/).
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Wenn du die Krankenkasse wechselst, ändert sich grundsätzlich nichts an den regelmäßigen Beiträgen, die aus einer Direktversicherung gezahlt werden. Die Direktversicherung bl... [mehr]
In Deutschland ist die Einstufung durch die Krankenkassen bei einem solchen Fall entscheidend davon abhängig, ob die selbstständige Tätigkeit als „Hauptberuf“ oder „Ne... [mehr]
Es liegt keine vorherige Konversation vor, aber zur Klärung: Falls du dich auf den Zusatzbeitragssatz der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) beziehst, lag dieser im Jahr 2024 tatsächlich bei 1... [mehr]
Ja, die Debeka ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet private Krankenversicherungen für Beamte, Angestellte und Selbstständige an. Neben der privaten Krankenversicherung bietet die... [mehr]
Ja, die Barmenia ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet verschiedene private Krankenversicherungsprodukte für Selbstständige, Angestellte, Beamte und andere Zielgruppen an. Neben d... [mehr]
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Ob und wann eine Krankenkasse Beiträge auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf fordern darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob du ges... [mehr]
Ein Krankenkassenwechsel als Angestellter in Deutschland ist grundsätzlich in jedem Alter möglich und kann sich lohnen, solange du gesetzlich versichert bist. Es gibt kein festgelegtes H&oum... [mehr]