Ja, die Debeka ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet private Krankenversicherungen für Beamte, Angestellte und Selbstständige an. Neben der privaten Krankenversicherung bietet die... [mehr]
Ob ein 22-jähriger Mann während eines viermonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben kann, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Altersgrenze:** Die Familienversicherung in der GKV ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern keine eigenen Einkünfte über der aktuellen Einkommensgrenze (2024: 505 € monatlich) erzielt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium). **2. Art des Auslandsaufenthalts:** - **Urlaub, Work & Travel, Praktikum, Studium:** Wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studiums, eines Schüleraustauschs, eines Praktikums oder als „Work & Travel“ erfolgt und der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, ist die Familienversicherung in der Regel weiterhin möglich. - **Dauerhafter Wohnsitz im Ausland:** Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann der Anspruch auf Familienversicherung entfallen. **3. Versicherungsschutz im Ausland:** Die gesetzliche Familienversicherung bietet innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei) einen gewissen Basisschutz. In anderen Ländern oder bei längeren Aufenthalten ist meist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig, da die GKV dort nicht oder nur eingeschränkt leistet. **Fazit:** Für einen viermonatigen Auslandsaufenthalt kann die Familienversicherung grundsätzlich bestehen bleiben, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es empfiehlt sich jedoch, vorab mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Situation zu klären und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliedschaft/familienversicherung/familienversicherung-im-ausland-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/ausland/auslandskrankenversicherung/).
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Ja, die Barmenia ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet verschiedene private Krankenversicherungsprodukte für Selbstständige, Angestellte, Beamte und andere Zielgruppen an. Neben d... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. bei der AOK, können erwachsene Kinder grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Die wichtigsten Bedingun... [mehr]
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf unterscheiden sich je nach Art der Einkünfte und deinem... [mehr]
Ob und wann eine Krankenkasse Beiträge auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf fordern darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob du ges... [mehr]
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Der Krankenkassenzuschuss der Rentenversicherung für privat Versicherte – offiziell „Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) – wird nach § 106 SGB VI ber... [mehr]
Um eine Krankenkasse im Todesfall zu kündigen, reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Wichtig ist, dass du den Todesfall mitteilst und um die Beendigung der Mitgliedschaft bittest. Ein Must... [mehr]
Wenn du Widerspruch gegen eine Forderung deiner Krankenkasse einlegen möchtest, weil du unübersichtliche oder nicht nachvollziehbare Beitragsrechnungen erhalten hast, kannst du dies grunds&a... [mehr]
Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen musst du zahlen, wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist. Das betrifft insbesondere: **1. Freiwillig gesetzlich Versicherte (z. B. Selbstst&a... [mehr]