Ist eine Familienversicherung in der Krankenkasse für einen 22-jährigen Mann während eines 4-monatigen Auslandsaufenthalts möglich?

Antwort

Ob ein 22-jähriger Mann während eines viermonatigen Auslandsaufenthalts weiterhin über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben kann, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Altersgrenze:** Die Familienversicherung in der GKV ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern keine eigenen Einkünfte über der aktuellen Einkommensgrenze (2024: 505 € monatlich) erzielt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium). **2. Art des Auslandsaufenthalts:** - **Urlaub, Work & Travel, Praktikum, Studium:** Wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Studiums, eines Schüleraustauschs, eines Praktikums oder als „Work & Travel“ erfolgt und der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, ist die Familienversicherung in der Regel weiterhin möglich. - **Dauerhafter Wohnsitz im Ausland:** Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann der Anspruch auf Familienversicherung entfallen. **3. Versicherungsschutz im Ausland:** Die gesetzliche Familienversicherung bietet innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei) einen gewissen Basisschutz. In anderen Ländern oder bei längeren Aufenthalten ist meist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig, da die GKV dort nicht oder nur eingeschränkt leistet. **Fazit:** Für einen viermonatigen Auslandsaufenthalt kann die Familienversicherung grundsätzlich bestehen bleiben, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Es empfiehlt sich jedoch, vorab mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die individuelle Situation zu klären und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Techniker Krankenkasse](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/mitgliedschaft/familienversicherung/familienversicherung-im-ausland-2008432) oder der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/ausland/auslandskrankenversicherung/).

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