Wie stufen Krankenkassen einen Angestellten mit 3500 Euro und 4500 Euro Einnahmen aus Nebengewerbe ein?

Antwort

In Deutschland ist die Einstufung durch die Krankenkassen bei einem solchen Fall entscheidend davon abhängig, ob die selbstständige Tätigkeit als „Hauptberuf“ oder „Nebenberuf“ eingestuft wird. Das hat direkte Auswirkungen auf die Beitragspflicht zur Krankenversicherung. **Grundsätzliches:** - Als Angestellter bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange dein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 € brutto/Jahr) liegt. - Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bleibt die Versicherung über den Arbeitgeber bestehen, solange die Selbstständigkeit tatsächlich „nebenberuflich“ ist. **Kriterien für die Einstufung:** Die Krankenkassen prüfen folgende Punkte: - **Zeitlicher Aufwand:** Die selbstständige Tätigkeit darf nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Hauptjob (meistens wird eine Grenze von 18–20 Stunden pro Woche angesetzt). - **Einkommen:** Das Einkommen aus der Selbstständigkeit darf das Einkommen aus der Anstellung nicht deutlich übersteigen. - **Beschäftigte:** Wenn du in deinem Gewerbe Angestellte hast, kann das ein Indiz für eine hauptberufliche Selbstständigkeit sein. - **Sozialversicherungspflicht:** Die GKV prüft, ob du noch überwiegend vom Angestelltenverhältnis abhängig bist (z. B. Urlaubsanspruch, Weisungsgebundenheit). **In deinem Fall:** - **Angestelltengehalt:** 3.500 € brutto/Monat - **Einkommen aus Selbstständigkeit:** 4.500 €/Monat Das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist höher als das aus der Anstellung. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Krankenkasse die Selbstständigkeit als „hauptberuflich“ einstufen könnte – insbesondere, wenn auch der zeitliche Aufwand entsprechend hoch ist. **Folgen:** - Wird die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft, musst du dich in der Regel freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern und zahlst Beiträge auf das Gesamteinkommen (Angestellten- und Selbstständigen-Einkommen). - Wird sie als nebenberuflich eingestuft, bleibst du pflichtversichert über den Arbeitgeber, und auf das Nebeneinkommen fallen keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge an. **Empfehlung:** - Melde das Nebengewerbe unbedingt deiner Krankenkasse und gib alle relevanten Informationen an (Einkommen, Arbeitszeiten, ggf. Mitarbeiter). - Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall nach Prüfung aller Umstände. **Weitere Infos:** - [Informationen der TK zur nebenberuflichen Selbstständigkeit](https://www.tk.de/unternehmen/versicherung/versicherung/selbststaendige-nebentaetigkeit-2016872) - [Informationen der AOK zur haupt- und nebenberuflichen Selbstständigkeit](https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/selbststaendige/) **Fazit:** Bei einem höheren Einkommen aus der Selbstständigkeit als aus der Anstellung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Krankenkasse die Selbstständigkeit als hauptberuflich einstuft. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Krankenversicherungsbeiträge. Eine individuelle Prüfung durch die Krankenkasse ist unerlässlich.

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