Es liegt keine vorherige Konversation vor, aber zur Klärung: Falls du dich auf den Zusatzbeitragssatz der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) beziehst, lag dieser im Jahr 2024 tatsächlich bei 1... [mehr]
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf unterscheiden sich je nach Art der Einkünfte und deinem Versicherungsstatus (z. B. freiwillig gesetzlich versichert, pflichtversichert als Rentner, familienversichert). **1. Zusatzrenten (z. B. Betriebsrenten, private Rentenversicherungen):** - Für freiwillig gesetzlich Versicherte und pflichtversicherte Rentner gelten Zusatzrenten als sogenannte „Versorgungsbezüge“. - Darauf wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben: **14,6 %** (Stand 2024) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (im Schnitt ca. **1,7 %**), also insgesamt etwa **16,3 %**. - Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung (**3,4 %** für Kinderlose ab 23 Jahren, sonst **3,05 %**). - Die Beiträge werden auf den vollen Betrag der Zusatzrente erhoben, sofern die Freigrenze (2024: 176,75 € monatlich) überschritten wird. **2. Gewinne aus einem Hausverkauf:** - Gewinne aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie sind in der Regel steuerfrei und werden von der Krankenkasse nicht als beitragspflichtige Einnahmen gewertet. - Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie können beitragspflichtig sein, wenn sie als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ gelten und du freiwillig gesetzlich versichert bist. - In diesem Fall wird der allgemeine Beitragssatz (ca. **16,3 %**) auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhoben. - Für einmalige Veräußerungsgewinne (z. B. aus einem Hausverkauf) gibt es jedoch Besonderheiten: Sie werden nur dann beitragspflichtig, wenn sie als „wiederkehrende Einnahmen“ gelten, was bei einem einmaligen Verkauf in der Regel nicht der Fall ist. **Wichtige Hinweise:** - Die genaue Beitragspflicht hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Pflichtversicherte Arbeitnehmer zahlen auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne in der Regel keine Beiträge, freiwillig Versicherte hingegen schon. - Die Beitragssätze können je nach Krankenkasse leicht variieren (wegen des Zusatzbeitrags). - Es gibt Freibeträge und Freigrenzen, die zu beachten sind. **Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.gesundheitskasse.de/).**
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Ja, die Barmenia ist eine private Krankenversicherung. Sie bietet verschiedene private Krankenversicherungsprodukte für Selbstständige, Angestellte, Beamte und andere Zielgruppen an. Neben d... [mehr]
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Ob und wann eine Krankenkasse Beiträge auf Einkünfte wie Zusatzrenten oder Gewinne aus einem Hausverkauf fordern darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob du ges... [mehr]
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