Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?

Antwort

Die Kündigung deiner gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Das bedeutet, du musst mindestens ein Jahr bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert gewesen sein, bevor du kündigen kannst. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wenn du am 1. Januar 2023 Mitglied geworden bist, kannst du frühestens zum 31. Januar 2024 kündigen. Deine Kündigung muss dann spätestens am 30. November 2023 bei der Krankenkasse eingehen. Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder bestimmte Leistungen kürzt. In diesem Fall kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Änderung kündigen, unabhängig von der Mindestbindungsfrist. Wichtig: Du musst bei der Kündigung nachweisen, dass du nahtlos bei einer anderen Krankenkasse versichert bist. Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Abmeldung bei deiner alten Kasse. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.bzga.de/) oder direkt bei deiner Krankenkasse.

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