Wenn du die Krankenkasse wechselst, erhält ab dem Zeitpunkt des Wechsels die neue Krankenkasse die Beiträge. Beiträge, die du vor dem Wechsel gezahlt hast, bleiben bei der alten Kranken... [mehr]
Die Kündigung deiner gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Das bedeutet, du musst mindestens ein Jahr bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert gewesen sein, bevor du kündigen kannst. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wenn du am 1. Januar 2023 Mitglied geworden bist, kannst du frühestens zum 31. Januar 2024 kündigen. Deine Kündigung muss dann spätestens am 30. November 2023 bei der Krankenkasse eingehen. Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder bestimmte Leistungen kürzt. In diesem Fall kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Änderung kündigen, unabhängig von der Mindestbindungsfrist. Wichtig: Du musst bei der Kündigung nachweisen, dass du nahtlos bei einer anderen Krankenkasse versichert bist. Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Abmeldung bei deiner alten Kasse. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.bzga.de/) oder direkt bei deiner Krankenkasse.
Wenn du die Krankenkasse wechselst, erhält ab dem Zeitpunkt des Wechsels die neue Krankenkasse die Beiträge. Beiträge, die du vor dem Wechsel gezahlt hast, bleiben bei der alten Kranken... [mehr]
Ein Krankenkassenwechsel als Angestellter in Deutschland ist grundsätzlich in jedem Alter möglich und kann sich lohnen, solange du gesetzlich versichert bist. Es gibt kein festgelegtes H&oum... [mehr]
Um eine Krankenkasse im Todesfall zu kündigen, reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Wichtig ist, dass du den Todesfall mitteilst und um die Beendigung der Mitgliedschaft bittest. Ein Must... [mehr]
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, dazu ko... [mehr]
Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt. In Deutschland können Selbstständige durchaus Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Es gibt jedoch einige Besonderheiten: *... [mehr]
Ja, eine Versicherung darf grundsätzlich auch dann kündigen, wenn ein Schadenfall noch nicht vollständig abgewickelt oder behoben ist. Das gilt insbesondere nach einem regulierten Schad... [mehr]
Eine freundliche Erinnerung an die Kfz-Versicherung bezüglich des Erhalts eines Kündigungsschreibens könnte so formuliert werden: --- **Betreff:** Freundliche Erinnerung: Bestäti... [mehr]
Wenn du die Krankenkasse wechselst, ändert sich grundsätzlich nichts an den regelmäßigen Beiträgen, die aus einer Direktversicherung gezahlt werden. Die Direktversicherung bl... [mehr]
In Deutschland ist die Einstufung durch die Krankenkassen bei einem solchen Fall entscheidend davon abhängig, ob die selbstständige Tätigkeit als „Hauptberuf“ oder „Ne... [mehr]
Wenn die Beiträge für eine Risikolebensversicherung nicht mehr gezahlt werden, gibt es in der Regel folgende Konsequenzen: 1. **Verlust des Versicherungsschutzes:** Nach Ablauf einer vertra... [mehr]