Darf die Versicherung kündigen, obwohl der Schaden noch nicht behoben wurde?

Antwort

Ja, eine Versicherung darf grundsätzlich auch dann kündigen, wenn ein Schadenfall noch nicht vollständig abgewickelt oder behoben ist. Das gilt insbesondere nach einem regulierten Schadenfall, da viele Versicherungsverträge ein sogenanntes "Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall" vorsehen. Dieses Recht haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Wichtig ist: Die Kündigung bezieht sich auf das Versicherungsverhältnis für die Zukunft. Die Regulierung des bereits gemeldeten und zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Versicherung ist weiterhin verpflichtet, den gemeldeten Schaden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu bearbeiten und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zu regulieren. Zusammengefasst: - Die Versicherung darf nach einem Schaden kündigen, auch wenn der Schaden noch nicht behoben ist. - Die Bearbeitung und Regulierung des gemeldeten Schadens muss trotzdem erfolgen. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/versicherungen/kuendigung-durch-die-versicherung-was-tun-13213).

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