Wie hoch ist die Erstattung der AOK an Arbeitgeber im Krankheitsfall bei U1-Umlageversicherung?

Antwort

Bei der U1-Umlage handelt es sich um das sogenannte „Umlageverfahren 1“ zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten. Die AOK (wie auch andere Krankenkassen) erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnfortzahlung, die er an erkrankte Arbeitnehmer leisten muss. **Wie viel zahlt die AOK?** Die genaue Erstattungshöhe hängt vom gewählten Erstattungssatz ab, den die AOK anbietet. Typischerweise gibt es zwei Varianten: - **Erstattungssatz 1:** 80 % der fortgezahlten Bruttoentgelte (häufig gewählt) - **Erstattungssatz 2:** 70 % der fortgezahlten Bruttoentgelte (günstigere Umlagebeiträge) Die restlichen 20 % bzw. 30 % der Lohnfortzahlung trägt der Arbeitgeber selbst. **Beispiel:** Erkrankt ein Arbeitnehmer und erhält 1.000 € Bruttoentgelt als Lohnfortzahlung, erstattet die AOK bei 80 % Erstattungssatz 800 € an den Arbeitgeber. **Wichtig:** Die genauen Sätze und Konditionen können je nach AOK-Regionalgesellschaft leicht variieren. Es empfiehlt sich, die aktuellen Informationen direkt bei der zuständigen AOK nachzulesen: [https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/](https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/) **Zusammenfassung:** Die AOK erstattet im Rahmen der U1-Umlage in der Regel 70 % oder 80 % der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, abhängig vom gewählten Tarif.

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