Erstattet die R+V einen Teil des Beitrags bei vorzeitiger Rückkehr aus der Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

Antwort

Ob die R+V Versicherung einen Teil des Beitrags für eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung zurückzahlt, wenn der Auslandsaufenthalt kürzer als ursprünglich vereinbart ist, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. In den meisten Fällen gilt: - **Bei frühzeitiger Rückkehr**: Viele Versicherer, darunter auch die R+V, bieten die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn du nachweislich früher zurückkehrst. Voraussetzung ist meist, dass du die Rückkehr zeitnah meldest und entsprechende Nachweise (z.B. Flugticket, Einreisestempel) vorlegst. - **Beitragsrückerstattung**: In der Regel wird der zu viel gezahlte Beitrag für die nicht genutzte Versicherungszeit anteilig erstattet. Es kann jedoch eine Mindestlaufzeit oder eine Bearbeitungsgebühr geben. **Wichtig:** Die genauen Regelungen findest du in den Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Es empfiehlt sich, direkt bei der R+V nachzufragen oder die Bedingungen zu prüfen: [R+V Auslandskrankenversicherung](https://www.ruv.de/produkte/krankenversicherung/auslandskrankenversicherung) **Tipp:** Melde eine frühere Rückkehr immer so schnell wie möglich, um eine mögliche Rückerstattung nicht zu gefährden.

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