Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Nein, die AOK darf einen Bürgergeldempfänger nicht allein deshalb ablehnen, weil dieser ein Gewerbe angemeldet hat, aus dem aktuell keine Einnahmen erzielt werden. **Hintergrund:** In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Bürgergeldempfänger (früher: Hartz IV) sind in der Regel über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Das Jobcenter zahlt die Beiträge direkt an die Krankenkasse. **Gewerbeanmeldung ohne Einnahmen:** Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, aber keine Einnahmen erzielst, bleibst du grundsätzlich pflichtversichert über das Bürgergeld. Erst wenn du mit deinem Gewerbe relevante Einkünfte erzielst, die über den Freibeträgen liegen und deinen Lebensunterhalt sichern, kann sich der Versicherungsstatus ändern (z.B. Wechsel in die freiwillige Versicherung oder Familienversicherung). **Wichtig:** - Die AOK kann dich nicht ablehnen, solange du Bürgergeld beziehst und keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit mit entsprechendem Einkommen ausübst. - Du bist verpflichtet, der Krankenkasse und dem Jobcenter Änderungen (z.B. Einkünfte aus dem Gewerbe) mitzuteilen. **Fazit:** Eine Ablehnung der AOK allein wegen einer angemeldeten, aber nicht ausgeübten oder nicht einnahmebringenden selbstständigen Tätigkeit ist nicht zulässig. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/leistungen/arbeitslosigkeit-und-versicherung/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsmarkt/Buergergeld/buergergeld.html).
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, sie ist eine selbstverwaltete, rechtsfähige Organisation, die öffentliche Aufgaben im Bereich der gesetz... [mehr]
Der Benutzername bei der AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist in der Regel die persönliche Kennung, mit der du dich im Online-Portal „Meine AOK“ anmeldest. Dieser Benutzername wird e... [mehr]
Ja, die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) kann unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen, also Schulden, gegenüber Versicherten über die Deutsche Rentenversicherung geltend machen. Das ge... [mehr]
Ja, wenn du im Rahmen deines Gewerbes Fahrten zu Kunden unternimmst, reicht in der Regel eine private Kfz-Versicherung nicht aus. Für gewerbliche Fahrten benötigst du eine sogenannte **gewer... [mehr]
In der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. bei der AOK, können erwachsene Kinder grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden. Die wichtigsten Bedingun... [mehr]
Bei der U1-Umlage handelt es sich um das sogenannte „Umlageverfahren 1“ zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftig... [mehr]