Nein, die AOK darf einen Bürgergeldempfänger nicht allein deshalb ablehnen, weil dieser ein Gewerbe angemeldet hat, aus dem aktuell keine Einnahmen erzielt werden. **Hintergrund:** In Deuts... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein. Wichtige Punkte dazu: 1. **Bürgergeld und Krankenversicherung:** Wer Bürgergeld bezieht, ist in der Regel über das Jobcenter pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. 2. **Gewerbe ohne Einnahmen:** Die bloße Anmeldung eines Gewerbes führt nicht automatisch zu einer anderen Einstufung in der Krankenversicherung, solange keine relevanten Einkünfte erzielt werden. Das Jobcenter prüft regelmäßig, ob und wie viel Einkommen aus dem Gewerbe erzielt wird. Solange das Einkommen gering ist oder gar nicht vorhanden, bleibt die Versicherung über das Bürgergeld bestehen. 3. **Meldepflicht:** Es ist wichtig, dem Jobcenter alle Änderungen, insbesondere Einkünfte aus dem Gewerbe, zeitnah mitzuteilen. Bei steigenden Einkünften kann sich die Versicherungssituation ändern. 4. **Freiwillige Versicherung:** Sollte das Bürgergeld entfallen und das Gewerbe keine oder nur geringe Einnahmen bringen, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich sein. Dann müssen die Beiträge aber selbst gezahlt werden, was bei fehlenden Einnahmen problematisch sein kann. **Fazit:** Solange Bürgergeld bezogen wird und das Gewerbe keine oder nur geringe Einnahmen abwirft, bleibt die gesetzliche Krankenversicherung über das Jobcenter bestehen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/krankenversicherung) oder deiner [gesetzlichen Krankenkasse](https://www.gesundheitsinformation.de/gesetzliche-krankenversicherung.html).
Nein, die AOK darf einen Bürgergeldempfänger nicht allein deshalb ablehnen, weil dieser ein Gewerbe angemeldet hat, aus dem aktuell keine Einnahmen erzielt werden. **Hintergrund:** In Deuts... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]
Ja, als Einzelunternehmer kannst du dich in Deutschland grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen. Voraussetzung ist, dass du zuvor entweder gesetzlich krankenversichert warst... [mehr]
Ja, wenn du im Rahmen deines Gewerbes Fahrten zu Kunden unternimmst, reicht in der Regel eine private Kfz-Versicherung nicht aus. Für gewerbliche Fahrten benötigst du eine sogenannte **gewer... [mehr]
Als selbstständiger Handelsvertreter bist du in der Regel nicht automatisch über die Signal Iduna oder einen anderen Auftraggeber krankenversichert. In Deutschland gilt für Selbstst&aum... [mehr]