Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner?

Antwort

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 % liegt. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ist (im Durchschnitt etwa 1,7 %). Für Rentner gilt: - Die Beiträge werden zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung und zur Hälfte vom Rentner getragen. - Der Beitrag wird direkt von der Rente einbehalten. - Der Beitragssatz (inklusive Zusatzbeitrag) wird auf die gesetzliche Rente angewendet. **Beispielrechnung:** Angenommen, der Zusatzbeitrag beträgt 1,7 %, dann ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 16,3 %. Davon zahlt der Rentner die Hälfte, also 8,15 %. **Beitragsberechnung:** - Monatliche Bruttorente: 1.500 € - Beitragssatz: 8,15 % - Monatlicher Beitrag: 1.500 € × 8,15 % = 122,25 € **Wichtige Hinweise:** - Für weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrenten, Mieteinnahmen) können zusätzliche Beiträge anfallen. - Pflegeversicherungsbeiträge kommen noch hinzu (3,4 % für Kinderlose, 3,05 % für Eltern). Weitere Informationen findest du bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) und deiner jeweiligen Krankenkasse.

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