Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Rentenantragstellern und Rentenbeziehern gegenüber einer privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere Vorteile: 1. **Beitragsberechnung nach Einkommen:** In der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Besonders im Ruhestand, wenn das Einkommen meist sinkt, bleiben die Beiträge oft moderat. In der PKV werden die Beiträge hingegen nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen berechnet und können im Alter stark steigen. 2. **Familienversicherung:** In der GKV können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden. 3. **Keine Gesundheitsprüfung:** Beim Verbleib in der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung. In der PKV kann eine Aufnahme im Alter oder bei Vorerkrankungen schwierig oder teuer werden. 4. **Leistungen im Alter:** Die GKV übernimmt auch im Alter viele Leistungen, z.B. bei Pflegebedürftigkeit, ohne dass Zusatzbeiträge fällig werden. In der PKV können für bestimmte Leistungen Zusatzversicherungen oder höhere Eigenanteile notwendig sein. 5. **Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung:** Rentner in der GKV erhalten einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen von der gesetzlichen Rentenversicherung. In der PKV gibt es zwar auch einen Zuschuss, dieser ist aber meist geringer und orientiert sich am GKV-Höchstbeitrag. 6. **Solidarprinzip:** Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip – alle Versicherten tragen gemeinsam die Kosten, unabhängig vom individuellen Risiko. In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip, d.h. jeder zahlt entsprechend seines Risikos und Alters. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder beim [GKV-Spitzenverband](https://www.gkv-spitzenverband.de/). Diese Vorteile machen die gesetzliche Krankenversicherung für viele Rentenantragsteller und Rentenbezieher attraktiver und sicherer als eine private Krankenversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich ist Teil der Sozialversicherung und schützt Arbeitnehmer:innen sowie bestimmte andere Personengruppen vor den Folgen von Arbeitsunfällen... [mehr]
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie schützt Menschen vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Unfäll... [mehr]
Sprachkursstudierende, die in Deutschland einen Sprachkurs besuchen und nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, unterliegen in der Regel **nicht** der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht f... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]