Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutschland pflichtversichert warst. Das gilt auch, wenn du deinen Lebensabend im EU-Ausland verbringst, also auch in Italien. Wichtige Punkte: 1. **Krankenversicherungsschutz**: Du bleibst in Deutschland krankenversichert und erhältst eine sogenannte „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) von deiner deutschen Krankenkasse. Damit hast du in Italien Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den gleichen Bedingungen wie italienische Versicherte. 2. **Anmeldung in Italien**: Du musst dich bei der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörde (Azienda Sanitaria Locale, ASL) anmelden. Dafür benötigst du das Formular S1, das du von deiner deutschen Krankenkasse erhältst. Mit dem S1-Formular kannst du dich in Italien ins Gesundheitssystem eintragen lassen. 3. **Beiträge**: Die Beiträge zur Krankenversicherung werden weiterhin von deiner deutschen Rente abgezogen. 4. **Leistungen**: Du hast Anspruch auf Sachleistungen (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte) in Italien. Für geplante Behandlungen in Deutschland solltest du dich vorher bei deiner Krankenkasse informieren. 5. **Zusatzversicherung**: Es kann sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um Leistungen abzudecken, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/ausland_node.html) und deiner Krankenkasse. **Hinweis:** Die Regelungen können sich ändern, daher ist es ratsam, sich vor dem Umzug direkt bei der eigenen Krankenkasse und ggf. bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Rentenantragstellern und Rentenbeziehern gegenüber einer privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere Vorteile: 1. **Beitragsberechnung nach Einko... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Ein Rententräger ist eine Institution oder Organisation, die Renten auszahlt. In Deutschland sind das in der Regel die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, wie zum Beispiel die Deutsche R... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]