Sprachkursstudierende, die in Deutschland einen Sprachkurs besuchen und nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, unterliegen in der Regel **nicht** der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht f... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** Es muss ein anerkannter Befreiungsgrund vorliegen, z. B.: - Du bist bereits privat krankenversichert und möchtest dies auch im Rentenalter bleiben. - Du bist Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Beamte), für die eine anderweitige Absicherung besteht. 2. **Antragsfrist:** Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht als Rentner gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, ist eine Befreiung in der Regel nicht mehr möglich. 3. **Unwiderruflichkeit:** Die Befreiung von der KVdR ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung als Rentner ist dann ausgeschlossen. 4. **Nachweis der anderweitigen Absicherung:** Du musst nachweisen, dass du anderweitig (z. B. privat) krankenversichert bist. 5. **Antragstellung:** Der Antrag ist bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. **Wichtige Hinweise:** - Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Rente. Beantragst du später eine weitere Rente (z. B. Witwen-/Witwerrente), musst du ggf. erneut einen Befreiungsantrag stellen. - Die Entscheidung für oder gegen die Befreiung sollte gut überlegt sein, da sie weitreichende Folgen für den Krankenversicherungsschutz im Alter hat. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Sprachkursstudierende, die in Deutschland einen Sprachkurs besuchen und nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, unterliegen in der Regel **nicht** der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht f... [mehr]
Während der Elternzeit bist du in der Regel weiterhin kranken- und rentenversichert. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Krankenversicherung**: Während der Elternzeit bleibt der Versiche... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) bietet keine klassische Rentenversicherung für Selbständige an. Die SOKA-BAU ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bauwir... [mehr]
Die Beitragsgruppe 0 in der Rentenversicherung bedeutet, dass für diese Person keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden. Das kann verschiedene Gründe hab... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]