Während der Elternzeit bist du in der Regel weiterhin kranken- und rentenversichert. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Krankenversicherung**: Während der Elternzeit bleibt der Versiche... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** Es muss ein anerkannter Befreiungsgrund vorliegen, z. B.: - Du bist bereits privat krankenversichert und möchtest dies auch im Rentenalter bleiben. - Du bist Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe (z. B. Beamte), für die eine anderweitige Absicherung besteht. 2. **Antragsfrist:** Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht als Rentner gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, ist eine Befreiung in der Regel nicht mehr möglich. 3. **Unwiderruflichkeit:** Die Befreiung von der KVdR ist unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung als Rentner ist dann ausgeschlossen. 4. **Nachweis der anderweitigen Absicherung:** Du musst nachweisen, dass du anderweitig (z. B. privat) krankenversichert bist. 5. **Antragstellung:** Der Antrag ist bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. **Wichtige Hinweise:** - Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Rente. Beantragst du später eine weitere Rente (z. B. Witwen-/Witwerrente), musst du ggf. erneut einen Befreiungsantrag stellen. - Die Entscheidung für oder gegen die Befreiung sollte gut überlegt sein, da sie weitreichende Folgen für den Krankenversicherungsschutz im Alter hat. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html) oder deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Während der Elternzeit bist du in der Regel weiterhin kranken- und rentenversichert. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Krankenversicherung**: Während der Elternzeit bleibt der Versiche... [mehr]
Die Beitragsgruppe 0 in der Rentenversicherung bedeutet, dass für diese Person keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden. Das kann verschiedene Gründe hab... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die Digitalisierung der Daten bei der Deutschen Rentenversicherung begann schrittweise bereits in den 1970er Jahren. In dieser Zeit wurden erste elektronische Datenverarbeitungssysteme eingeführt... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) richten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aktuell (Stand 2024) bei 14,6 %... [mehr]
Ja, die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) kann unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen, also Schulden, gegenüber Versicherten über die Deutsche Rentenversicherung geltend machen. Das ge... [mehr]