Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, dazu ko...
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt davon ab, ob das Nebengewerbe als „Hauptberuf“ oder „Nebenberuf“ eingestuft wird und wie hoch das Gesamteinkommen ist. **1. Angestellter mit 3.500 € brutto/Monat:** Als Angestellter bist du pflichtversichert in der GKV. Die Beiträge werden anteilig vom Bruttogehalt berechnet (2024: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %). Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. **2. Nebengewerbe mit 4.500 € Gewinn/Monat:** Entscheidend ist, ob das Nebengewerbe „nebenberuflich“ bleibt. Das ist in der Regel der Fall, wenn: - Die Arbeitszeit im Hauptjob überwiegt (mehr als 20 Stunden/Woche) - Das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis überwiegt - Kein eigenes Personal im Nebengewerbe beschäftigt wird **Wird das Nebengewerbe als „hauptberuflich selbstständig“ eingestuft**, musst du dich selbst versichern (freiwillig gesetzlich oder privat). Dann werden die Beiträge auf das Gesamteinkommen berechnet. **Beitragsberechnung (bei nebenberuflicher Selbstständigkeit):** Solange die Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt, bleibt die Krankenversicherung über den Arbeitgeber bestehen. Für das Nebengewerbe fallen dann in der Regel keine zusätzlichen GKV-Beiträge an. **Beitragsberechnung (bei hauptberuflicher Selbstständigkeit):** Wird die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge werden dann auf Basis des Gesamteinkommens berechnet: - **Gesamteinkommen:** 3.500 € (Brutto Gehalt) + 4.500 € (Gewinn Nebengewerbe) = 8.000 €/Monat - **Beitragssatz:** ca. 16,3 % (inkl. Zusatzbeitrag, ohne Pflegeversicherung) - **Monatlicher Beitrag:** 8.000 € × 16,3 % = 1.304 € (ungefähr, ohne Pflegeversicherung) **Wichtige Hinweise:** - Die GKV prüft individuell, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. - Bei freiwilliger Versicherung zahlst du den vollen Beitrag (Arbeitgeberanteil entfällt). - Pflegeversicherung kommt noch hinzu (ca. 3,4 %). **Fazit:** Solange das Nebengewerbe als nebenberuflich gilt, zahlst du nur auf dein Angestelltengehalt GKV-Beiträge. Wird es als hauptberuflich eingestuft, zahlst du auf das Gesamteinkommen. **Empfehlung:** Lass deine individuelle Situation von deiner Krankenkasse prüfen, da die Einstufung entscheidend ist. Weitere Infos: - [Gesetzliche Krankenversicherung – Selbstständige](https://www.vdek.com/vertragspartner/selbststaendige.html) - [GKV-Spitzenverband: Selbstständige](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/versicherung/selbststaendige/selbststaendige.jsp)
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