Die Kündigung deiner gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Das bedeutet, du musst mindestens ein Jahr bei deiner aktuellen... [mehr]
Der Krankenkassenzuschuss der Rentenversicherung für privat Versicherte – offiziell „Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) – wird nach § 106 SGB VI berechnet. Er dient dazu, privat versicherten Rentnern einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, da sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. **Berechnung des Zuschusses:** 1. **Höhe des Zuschusses:** Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Betrags, der sich ergibt, wenn auf die Rente der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet wird. **Wichtig:** Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Aufwendungen (Beiträge) zur privaten Krankenversicherung begrenzt. 2. **Formel:** Zuschuss = 7,3 % (allgemeiner GKV-Beitragssatz) × Bruttorente × 0,5 (Stand 2024: allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon die Hälfte) 3. **Beispielrechnung:** - Bruttorente: 1.500 € - 1.500 € × 7,3 % = 109,50 € - 109,50 € × 0,5 = 54,75 € - Maximal wird aber nur der tatsächliche monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung (ohne Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung) bezuschusst. 4. **Wichtige Hinweise:** - Der Zuschuss wird nur für die Basisabsicherung (vergleichbar mit GKV-Leistungen) gezahlt, nicht für Zusatzversicherungen. - Für die Pflegeversicherung gibt es einen separaten Zuschuss. **Weitere Informationen findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Krankenversicherung/krankenversicherung_node.html).**
Die Kündigung deiner gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von 12 Monaten möglich. Das bedeutet, du musst mindestens ein Jahr bei deiner aktuellen... [mehr]
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, dazu ko... [mehr]
Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt. In Deutschland können Selbstständige durchaus Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Es gibt jedoch einige Besonderheiten: *... [mehr]
Die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) bietet keine klassische Rentenversicherung für Selbständige an. Die SOKA-BAU ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bauwir... [mehr]
Die Beitragsgruppe 0 in der Rentenversicherung bedeutet, dass für diese Person keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden. Das kann verschiedene Gründe hab... [mehr]
Wenn du die Krankenkasse wechselst, erhält ab dem Zeitpunkt des Wechsels die neue Krankenkasse die Beiträge. Beiträge, die du vor dem Wechsel gezahlt hast, bleiben bei der alten Kranken... [mehr]
Wenn du die Krankenkasse wechselst, ändert sich grundsätzlich nichts an den regelmäßigen Beiträgen, die aus einer Direktversicherung gezahlt werden. Die Direktversicherung bl... [mehr]
In Deutschland ist die Einstufung durch die Krankenkassen bei einem solchen Fall entscheidend davon abhängig, ob die selbstständige Tätigkeit als „Hauptberuf“ oder „Ne... [mehr]
Die Digitalisierung der Daten bei der Deutschen Rentenversicherung begann schrittweise bereits in den 1970er Jahren. In dieser Zeit wurden erste elektronische Datenverarbeitungssysteme eingeführt... [mehr]
Um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) befreien zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Befreiungsgrund:** E... [mehr]