§ 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Investitionsabzugsbeträge (IAB). Nach § 7g Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts, das in den nächsten drei Jahren angeschafft werden soll, als IAB abziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass für den IAB die Anschaffung des Wirtschaftsguts innerhalb von drei Jahren nach der Bildung des IAB erfolgen muss. Eine bloße Anzahlung reicht nicht aus, um die Anschaffung zu erfüllen. Das Wirtschaftsgut muss tatsächlich erworben werden, was bedeutet, dass der Eigentumsübergang vollzogen sein muss. In der Rechtsprechung wird dies durch verschiedene Urteile untermauert. Beispielsweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az. IX R 24/17) klargestellt, dass die Anschaffung eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 7g EStG erst dann vorliegt, wenn das Wirtschaftsgut tatsächlich erworben wurde und nicht lediglich durch eine Anzahlung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für den IAB die tatsächliche Anschaffung des Wirtschaftsguts innerhalb der drei Jahre erforderlich ist und eine Anzahlung nicht ausreicht.