Was regelt § 15b EStG?

Antwort

§ 15b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die sogenannte "Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen". Das bedeutet: Verluste, die aus bestimmten Steuerstundungsmodellen entstehen, dürfen grundsätzlich nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie können nur mit späteren Gewinnen aus demselben Modell ausgeglichen werden. Der Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit häufig Modelle konstruiert wurden, um gezielt steuerliche Verluste zu erzeugen und so die Steuerlast zu senken. Mit § 15b EStG soll dies verhindert werden. Wichtige Punkte aus § 15b EStG: - **Steuerstundungsmodelle** sind Gestaltungen, bei denen der steuerliche Vorteil im Vordergrund steht, insbesondere durch die Erzielung von Verlusten in der Anfangsphase. - **Verlustverrechnungsverbot:** Verluste aus solchen Modellen dürfen nicht mit anderen Einkünften (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalvermögen) verrechnet werden. - **Verlustvortrag:** Die Verluste können nur mit späteren Gewinnen aus demselben Steuerstundungsmodell verrechnet werden. Den genauen Gesetzestext findest du hier: [§ 15b EStG bei gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15b.html)

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