Ein Verrechnungstopf für Kapitalerträge (z. B. bei Banken oder Brokern in Deutschland) ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, solange das Depot oder Konto besteht. Nicht genutzte Ver... [mehr]
Ein Verrechnungstopf für Kapitalerträge (z. B. bei Banken oder Brokern in Deutschland) ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, solange das Depot oder Konto besteht. Nicht genutzte Ver... [mehr]
§ 15b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die sogenannte "Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen". Das bedeutet: Verluste, die aus bestimmten Steuerstundungsmo... [mehr]