Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]
Der § 4 Abs. 4a EStG regelt die Behandlung von Entnahmen und Einlagen bei der Ermittlung des Gewinns von Unternehmern. Ein vorteilhafter Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der individuellen steuerlichen Situation, der Höhe der Entnahmen und Einlagen sowie der Art des Unternehmens. Generell gilt, dass Entnahmen den Gewinn mindern, während Einlagen diesen erhöhen. Um den vorteilhaftesten Betrag zu ermitteln, sollte man die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Entnahmen und Einlagen analysieren und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren, um die optimale Strategie für die eigene Situation zu finden.
Liegt keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Einkommensteuergesetz) vor, bist du als Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen einen Steuerabzug von 15 % der Bruttovergütung vo... [mehr]
Gewinne aus privaten Goldverkäufen (z. B. physisches Gold wie Münzen oder Barren) unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Besteuerung als **private Veräußerungsgesch&aum... [mehr]