§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung von Leistungen aus bestimmten Altersvorsorgeverträgen, insbesondere der sogenannten „Riesterrente“. Der W... [mehr]
Der § 4 Abs. 4a EStG regelt die Behandlung von Entnahmen und Einlagen bei der Ermittlung des Gewinns von Unternehmern. Ein vorteilhafter Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der individuellen steuerlichen Situation, der Höhe der Entnahmen und Einlagen sowie der Art des Unternehmens. Generell gilt, dass Entnahmen den Gewinn mindern, während Einlagen diesen erhöhen. Um den vorteilhaftesten Betrag zu ermitteln, sollte man die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Entnahmen und Einlagen analysieren und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultieren, um die optimale Strategie für die eigene Situation zu finden.
§ 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung von Leistungen aus bestimmten Altersvorsorgeverträgen, insbesondere der sogenannten „Riesterrente“. Der W... [mehr]
§ 15b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die sogenannte "Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen". Das bedeutet: Verluste, die aus bestimmten Steuerstundungsmo... [mehr]
Begünstigte Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte Einkünfte, für die das Gesetz steuerliche Vergünstigungen vorsieht. Dazu zählen insbesondere:... [mehr]
Die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 3 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es so nicht. § 3 Nr. 7 EStG regelt keine generelle Steuerbefreiun... [mehr]