Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Der Splittingtarif ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen der beiden Partner addiert und anschließend durch zwei geteilt. Auf diesen halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet. Das Ergebnis wird dann mit zwei multipliziert, um die gesamte Steuerlast für das Paar zu ermitteln. Der Vorteil des Splittingtarifs liegt darin, dass er oft zu einer geringeren Steuerlast führt, insbesondere wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Dies kann zu einer steuerlichen Entlastung führen, da die Progression der Einkommensteuer in Deutschland dazu führt, dass höhere Einkommen überproportional besteuert werden. Der Splittingtarif nutzt diesen Effekt, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Verheiratet, aber getrennt lebend zu sein, hat sowohl steuerliche als auch beziehungsbezogene Auswirkungen: **Steuervorteile:** - Sobald Ehepartner offiziell als „dauernd getrennt lebend“... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]