Kann man Umzugskosten in der Steuererklärung absetzen?

Antwort

Ja, Umzugskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, kannst du die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen beispielsweise: 1. **Transportkosten**: Kosten für den Umzugstransport, z.B. für ein Umzugsunternehmen oder Mietwagen. 2. **Reise- und Verpflegungskosten**: Kosten für Fahrten zur neuen Wohnung oder Verpflegung während des Umzugs. 3. **Maklergebühren**: Wenn du einen Makler für die Wohnungssuche in Anspruch genommen hast. 4. **Doppelte Mietzahlungen**: Wenn du für einen bestimmten Zeitraum sowohl die alte als auch die neue Wohnung mietest. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise aufzubewahren und die genauen Voraussetzungen zu prüfen, da nicht alle Umzüge steuerlich absetzbar sind. Bei einem privaten Umzug ohne beruflichen Grund sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation zu klären.

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