Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hat beim Bau von Mietwohnungen verschiedene Auswirkungen, die sowohl Bauunternehmen als auch Vermieter betreffen können: 1. **Bauunternehmen**: Bauunternehmen, die Mietwohnungen errichten, müssen auf ihre Bauleistungen die Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Diese Umsatzsteuer wird in der Regel an den Auftraggeber weitergegeben. 2. **Vorsteuerabzug**: Bauunternehmen können die Vorsteuer, die sie auf Eingangsleistungen (z.B. Baumaterialien, Dienstleistungen von Subunternehmern) gezahlt haben, von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies reduziert die effektive Steuerlast des Bauunternehmens. 3. **Vermieter**: Wenn die Mietwohnungen für Wohnzwecke genutzt werden, ist die Vermietung in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Das bedeutet, dass der Vermieter keine Umsatzsteuer auf die Miete erheben muss. Allerdings kann der Vermieter in diesem Fall auch keinen Vorsteuerabzug für die Baukosten geltend machen. 4. **Option zur Umsatzsteuerpflicht**: Unter bestimmten Bedingungen kann der Vermieter zur Umsatzsteuerpflicht optieren, z.B. wenn er an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen vermietet. In diesem Fall kann er die Vorsteuer aus den Baukosten abziehen, muss aber auch Umsatzsteuer auf die Miete erheben. 5. **Auswirkungen auf die Mietpreise**: Die Entscheidung, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, kann sich auf die Mietpreise auswirken. Eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung könnte höhere Mieten zur Folge haben, da die Umsatzsteuer auf die Miete aufgeschlagen wird. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Bau und der Vermietung von Wohnungen an einen Steuerberater zu wenden, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu klären.
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]
Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]