Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Wenn du in deiner Steuererklärung die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für den Arbeitsweg geltend machen möchtest, kannst du für jeden Arbeitstag die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen – also pro Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Für das Jahr 2023 beträgt die Entfernungspauschale: - Für die ersten 20 Kilometer: 0,30 € pro Kilometer - Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer Beispielrechnung für 65 km einfache Strecke: - 20 km × 0,30 € = 6,00 € - 45 km × 0,38 € = 17,10 € - Summe pro Tag: 6,00 € + 17,10 € = 23,10 € Diesen Betrag multiplizierst du mit der Anzahl der Arbeitstage im Jahr (maximal 230 Tage, wenn du jeden Tag gefahren bist). Wichtig: Es zählt immer nur die einfache Strecke (Wohnung → Arbeit), nicht Hin- und Rückweg. Weitere Infos findest du z. B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Entfernungspauschale/entfernungspauschale.html).
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt im Jahr 2024 in Deutschland: - Für die ersten 20 Kilometer: **0,30 Euro pro Kilometer** (einfache Entfernung) - Ab dem 21. Kilometer: **0... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]