Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Es ist grundsätzlich möglich, eine Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung abzugeben, jedoch kann dies einige Herausforderungen mit sich bringen. Hier sind einige Schritte, die du beachten solltest: 1. **Einkünfte ermitteln**: Du musst deine Einkünfte aus dem Jahr, für das du die Steuererklärung machst, selbst ermitteln. Dazu gehören Gehalt, Nebeneinkünfte und andere Einnahmen. 2. **Alternative Nachweise**: Wenn du keine Lohnsteuerbescheinigung hast, kannst du andere Nachweise verwenden, wie z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Verträge, die deine Einkünfte belegen. 3. **Steuererklärung ausfüllen**: Du kannst die Steuererklärung entweder auf Papier oder elektronisch über das ELSTER-Portal ausfüllen. Gib alle relevanten Informationen zu deinen Einkünften und Ausgaben an. 4. **Erläuterungen hinzufügen**: Es kann hilfreich sein, eine kurze Erläuterung beizufügen, warum die Lohnsteuerbescheinigung fehlt, und welche Nachweise du stattdessen einreichst. 5. **Fristen beachten**: Achte darauf, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden. 6. **Beratung in Anspruch nehmen**: Wenn du unsicher bist, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, der dir bei der Erstellung der Steuererklärung helfen kann. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen so genau wie möglich anzugeben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Kapitel 17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer) musst du nur dann Angaben machen, wenn du Arbeitnehmer... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]