Zählt bei der Steuererklärung das Rechnungs- oder das Bezahldatum?

Antwort

Bei der Steuererklärung zählt in der Regel das Datum der Rechnung, also das Rechnungsdatum. Das bedeutet, dass du die Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr angeben musst, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, unabhängig davon, wann die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder bestimmten steuerlichen Regelungen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Steuerberater zu wenden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.

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