Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
In der Steuererklärung musst du Mieteinnahmen in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest: 1. **Anlage V ausfüllen**: Trage deine Mieteinnahmen in die entsprechenden Felder ein. Dazu gehören die Bruttomieteinnahmen, die du im Jahr erzielt hast. 2. **Werbungskosten angeben**: Du kannst auch Werbungskosten abziehen, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Dazu zählen beispielsweise: - Instandhaltungskosten - Verwaltungskosten - Abschreibungen - Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden 3. **Gesamteinnahmen und -ausgaben**: Berechne die Gesamteinnahmen und ziehe die Werbungskosten ab, um den Gewinn aus Vermietung und Verpachtung zu ermitteln. 4. **Einreichung**: Reiche die Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein. Es ist ratsam, alle Belege und Nachweise für Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat. Bei Unsicherheiten kann auch die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Die Höhe der Steuernachzahlung hängt von mehreren Faktoren ab, die du in deiner Frage nicht vollständig angegeben hast. Entscheidend sind unter anderem: - Dein gesamtes zu versteuernde... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Rückerstattung vom Finanzamt hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, wie viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres bereits gezahlt wurde, welche weiteren Abzüge oder Werbungs... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]