Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Um Fahrtkosten in deiner Steuererklärung anzugeben, kannst du folgende Schritte befolgen: 1. **Fahrtkostenart bestimmen**: Unterscheide zwischen den Kosten für Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale) und anderen beruflichingten Fahrten2. **Pendpauschale**: Für Fahrten zur Arbeit kannst du die Entfernungspale nutzen. Diese beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro. 3. **Belege sammeln**: Halte alle relevanten Belege bereit, wie z.B. Fahrkarten, Tankquittungen oder Nachweise über die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs. 4. **Anlage N ausfüllen**: Trage die ermittelten Fahrtkosten in die Anlage N deiner Steuererklärung ein. Hier gibst du die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung zur Arbeitsstätte an. 5. **Zusätzliche berufliche Fahrten**: Für andere beruflich bedingte Fahrten (z.B. Dienstreisen) kannst du die tatsächlichen Kosten oder die Pauschalen angeben. Hierfür benötigst du ebenfalls Belege. 6. **Steuererklärung einreichen**: Reiche deine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein. Es kann hilfreich sein, sich bei speziellen Fragen oder Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden.
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Die Kosten für den Johanniter-Hausnotruf können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG geltend gemacht... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]