Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommenssteuer?

Antwort

Die Einkommenssteuerpflicht in Deutschland umfasst verschiedene Einkunftsarten, die im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert sind. Diese sind: 1. **Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft**: Dazu zählen Einnahmen aus dem Betrieb von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen. 2. **Einkünfte aus Gewerbebetrieb**: Hierunter fallen die Gewinne aus selbstständiger gewerblicher Tätigkeit. 3. **Einkünfte aus selbstständiger Arbeit**: Dazu gehören Einkünfte von Freiberuflern, wie Ärzten, Anwälten oder Künstlern. 4. **Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit**: Dies sind die Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, also Löhne und Gehälter. 5. **Einkünfte aus Kapitalvermögen**: Hierzu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. 6. **Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung**: Diese Einkünfte entstehen durch die Vermietung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten. 7. **Sonstige Einkünfte**: Dazu gehören beispielsweise Renten, Unterhaltszahlungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Jede dieser Einkunftsarten unterliegt bestimmten Regelungen und Freibeträgen, die bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

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