Ja, Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel Versorgungsbezüge. Versorgungsbezüge sind wiederkehrende Leistungen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,... [mehr]
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer, und zwar nachgelagert, das heißt: Während der Ansparphase sind die Beiträge meist steuerfrei, die Auszahlung im Rentenalter wird dann besteuert. **So funktioniert die Besteuerung im Detail:** 1. **Einkommensteuer:** Die Betriebsrente wird zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der persönliche Steuersatz hängt von der Höhe des Gesamteinkommens ab (progressiver Steuersatz). 2. **Kirchensteuer:** Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, fällt auf die Einkommensteuer zusätzlich Kirchensteuer an. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer. 3. **Solidaritätszuschlag:** Auf die Einkommensteuer (nach Abzug der Kirchensteuer) wird ggf. noch der Solidaritätszuschlag erhoben, wobei dieser für die meisten Rentner inzwischen entfällt oder nur noch in geringem Umfang anfällt. 4. **Kranken- und Pflegeversicherung:** Zusätzlich zur Steuerpflicht müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der volle allgemeine Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) wird fällig, da die Betriebsrente als Versorgungsbezug gilt. **Beispielrechnung:** - Du erhältst monatlich 500 € Betriebsrente. - Diese 6.000 € jährlich werden zu deinem übrigen Einkommen (z. B. gesetzliche Rente) addiert. - Auf die Summe wird der persönliche Steuersatz angewendet. - Die darauf entfallende Kirchensteuer wird zusätzlich berechnet (z. B. 8 % oder 9 % der Einkommensteuer). - Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden separat abgezogen. **Wichtige Hinweise:** - Es gibt einen steuerlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Ledige), bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. - Die genaue Steuerlast hängt von deinem Gesamteinkommen, deinem Familienstand und weiteren individuellen Faktoren ab. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Besteuerung der Altersvorsorge](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Altersvorsorge/Altersvorsorge.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Betriebsrente und Steuern](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) Bei konkreten Berechnungen empfiehlt sich eine individuelle Steuerberatung.
Ja, Betriebsrentenzahlungen sind in der Regel Versorgungsbezüge. Versorgungsbezüge sind wiederkehrende Leistungen, die aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Der Steuersatz hängt davon ab, worauf du dich beziehst (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, etc.) und in welchem Land oder Bundesla... [mehr]
Wenn du vor dem Stichtag für die erste Zahlung im Jahr 2026 aus der Kirche austrittst, musst du ab dem Zeitpunkt deines Austritts keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Kirchensteuerpflicht endet g... [mehr]
Die Rente für den Jahrgang 1964 wird nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland besteuert. Für diesen Jahrgang gilt: **1. Besteuerungsanteil:** Für alle, die 1964 gebo... [mehr]
Nachgelagerte Besteuerung bezeichnet ein steuerliches Konzept, bei dem die Besteuerung von Einkünften oder Erträgen nicht zum Zeitpunkt des Zuflusses, sondern erst zu einem späteren Zei... [mehr]