Betriebsrenten, also Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, werden in Deutschland grundsätzlich als sogenannte „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 5 EStG) besteuert.... [mehr]
Betriebsrenten werden in Deutschland als sogenannte „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt und sind grundsätzlich voll steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer, und zwar nachgelagert, das heißt: Während der Ansparphase sind die Beiträge meist steuerfrei, die Auszahlung im Rentenalter wird dann besteuert. **So funktioniert die Besteuerung im Detail:** 1. **Einkommensteuer:** Die Betriebsrente wird zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der persönliche Steuersatz hängt von der Höhe des Gesamteinkommens ab (progressiver Steuersatz). 2. **Kirchensteuer:** Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, fällt auf die Einkommensteuer zusätzlich Kirchensteuer an. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer. 3. **Solidaritätszuschlag:** Auf die Einkommensteuer (nach Abzug der Kirchensteuer) wird ggf. noch der Solidaritätszuschlag erhoben, wobei dieser für die meisten Rentner inzwischen entfällt oder nur noch in geringem Umfang anfällt. 4. **Kranken- und Pflegeversicherung:** Zusätzlich zur Steuerpflicht müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der volle allgemeine Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag) wird fällig, da die Betriebsrente als Versorgungsbezug gilt. **Beispielrechnung:** - Du erhältst monatlich 500 € Betriebsrente. - Diese 6.000 € jährlich werden zu deinem übrigen Einkommen (z. B. gesetzliche Rente) addiert. - Auf die Summe wird der persönliche Steuersatz angewendet. - Die darauf entfallende Kirchensteuer wird zusätzlich berechnet (z. B. 8 % oder 9 % der Einkommensteuer). - Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden separat abgezogen. **Wichtige Hinweise:** - Es gibt einen steuerlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Ledige), bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. - Die genaue Steuerlast hängt von deinem Gesamteinkommen, deinem Familienstand und weiteren individuellen Faktoren ab. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Besteuerung der Altersvorsorge](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Altersvorsorge/Altersvorsorge.html) - [Deutsche Rentenversicherung – Betriebsrente und Steuern](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Betriebsrente/betriebsrente_node.html) Bei konkreten Berechnungen empfiehlt sich eine individuelle Steuerberatung.
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