Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ja, die Arbeitskosten für den Aufbau einer neuen Küche können grundsätzlich als Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt handelt. Das bedeutet: - **Arbeitskosten** (Lohnkosten) für den Einbau oder Aufbau der Küche sind absetzbar. - **Materialkosten** (z. B. für die Küchenmöbel oder Geräte) sind nicht absetzbar. - Die Küche muss in einem bestehenden Haushalt eingebaut werden (bei einem Neubau ist der Abzug ausgeschlossen). Du kannst 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Wichtig ist, dass die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist und die Zahlung unbar erfolgt (z. B. per Überweisung). **Wichtig:** Beim erstmaligen Einbau einer Küche in einem Neubau erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Nur bei einer Renovierung oder Modernisierung in einer bestehenden Wohnung oder einem bestehenden Haus sind die Handwerkerleistungen absetzbar. Weitere Informationen findest du auch beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/Handwerkerleistungen.html).
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]
Ja, eine Genossenschaftsbeteiligung muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn daraus Einkünfte entstehen, zum Beispiel in Form von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen. Diese Eink&uu... [mehr]