"Grundsicherung im Alter" wird auf Englisch als "basic security in old age" oder "basic pension support for the elderly" übersetzt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) umfasst verschiedene Leistungen, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören: 1. **Regelbedarf**: Dieser deckt die allgemeinen Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. 2. **Mehrbedarfe**: Zusätzliche Leistungen für besondere Lebenssituationen, z.B. für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder bei kostenaufwändiger Ernährung. 3. **Kosten der Unterkunft und Heizung**: Übernahme der angemessenen Kosten für Miete und Heizung. 4. **Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge**: Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern keine anderweitige Absicherung besteht. 5. **Einmalige Bedarfe**: Leistungen für besondere Anschaffungen wie Erstausstattung für die Wohnung, Bekleidung oder bei Schwangerschaft und Geburt. 6. **Bildung und Teilhabe**: Unterstützung für Kinder und Jugendliche, z.B. für Schulbedarf, Ausflüge, Nachhilfeunterricht, Mittagessen in Schule oder Kita und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass die grundlegenden Bedürfnisse im Alter oder bei Erwerbsminderung gedeckt sind. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html).
"Grundsicherung im Alter" wird auf Englisch als "basic security in old age" oder "basic pension support for the elderly" übersetzt.
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