Berechne die Rentenversicherungsbeiträge für einen Minijob mit 135 Euro monatlich basierend auf Paragraph 168 SGB 4.

Antwort

Der Paragraph 168 des Sozialgesetzbuches (SGB) IV regelt die Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Bei einem Minijob, der 135 Euro im Monat einbringt, gelten folgende Punkte: 1. **Beitragsbemessungsgrundlage**: Bei einem Minijob bis 450 Euro monatlich ist der Beitrag zur Rentenversicherung in der Regel 18,6 % des Verdienstes. 2. **Arbeitnehmeranteil**: Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 % (die Hälfte des Gesamtbeitrags). 3. **Berechnung**: - Verdienst: 135 Euro - Rentenversicherungsbeitrag: 135 Euro * 18,6 % = 25,11 Euro - Arbeitnehmeranteil: 25,11 Euro * 50 % = 12,56 Euro Somit beträgt der Rentenversicherungsbeitrag für einen Minijob mit 135 Euro im Monat etwa 25,11 Euro, wovon der Arbeitnehmeranteil etwa 12,56 Euro beträgt.

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