Ja, die Rentenversicherung erfährt, wenn du bei einem Minijob angemeldet bist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Minijobs bei der Minijob-Zentrale zu melden. Die Minijob-Zentrale leitet die relevant... [mehr]
Der Paragraph 168 des Sozialgesetzbuches (SGB) IV regelt die Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Bei einem Minijob, der 135 Euro im Monat einbringt, gelten folgende Punkte: 1. **Beitragsbemessungsgrundlage**: Bei einem Minijob bis 450 Euro monatlich ist der Beitrag zur Rentenversicherung in der Regel 18,6 % des Verdienstes. 2. **Arbeitnehmeranteil**: Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 % (die Hälfte des Gesamtbeitrags). 3. **Berechnung**: - Verdienst: 135 Euro - Rentenversicherungsbeitrag: 135 Euro * 18,6 % = 25,11 Euro - Arbeitnehmeranteil: 25,11 Euro * 50 % = 12,56 Euro Somit beträgt der Rentenversicherungsbeitrag für einen Minijob mit 135 Euro im Monat etwa 25,11 Euro, wovon der Arbeitnehmeranteil etwa 12,56 Euro beträgt.
Ja, die Rentenversicherung erfährt, wenn du bei einem Minijob angemeldet bist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Minijobs bei der Minijob-Zentrale zu melden. Die Minijob-Zentrale leitet die relevant... [mehr]
Ob du als Kursleiterin nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem Besch... [mehr]
Die gesetzliche Rentenversicherung erstattet in der Regel folgende: 1. **Altersrente**: Beiträge, die während des Arbeitslebens in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, fließen in... [mehr]
Ein Minijob mit einem Verdienst von 538 € pro Monat kann sich positiv auf die Rente auswirken. Seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig, was bedeutet, dass Minijobber grundsätzli... [mehr]
Als Hinterbliebener kannst du Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn du beispielsweise Informationen zu Rentenansprüchen eines verstorbenen Angehörigen benötigst.... [mehr]
Wenn du eine Witwenrente beziehst und einen Minijob (bis 538 € monatlich, Stand 2024) aufnimmst, bleibt dieser Verdienst in der Regel anrechnungsfrei. Das bedeutet: Bis zu einem bestimmten Freibe... [mehr]
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht direkt mit der eigentlichen Aufgabe der Rentenversicherung – nämlich der Absicherung von Alters-,... [mehr]
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** W... [mehr]
Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentrales Element der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch deine spätere Rente ausfällt. Die Berechnung erfolg... [mehr]