Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid muss gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch die Post, wobei der Vollstreckungsbescheid als Einschreiben mit Rückschein versendet wird. Alternativ kann die Zustellung auch durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Wichtig ist, dass der Bescheid dem Schuldner persönlich zugestellt wird, um die Rechtskraft des Bescheids zu gewährleisten. Bei der Zustellung an juristische Personen ist die Zustellung an die im Handelsregister eingetragene Adresse oder an einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erforderlich. Die Zustellung muss so erfolgen, dass der Schuldner von dem Inhalt des Bescheids Kenntnis nehmen kann. Bei Problemen mit der Zustellung, wie z.B. wenn der Schuldner nicht an der angegebenen Adresse anzutreffen ist, können besondere Regelungen zur Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Hinterlegung beim zuständigen Gericht greifen.
Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Die Entschädigung für die Erstellung eines Befundsberichts durch ein Gerichtsgutachten richtet sich in Deutschland nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche... [mehr]