Wo steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz?

Antwort

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht explizit im Grundgesetz (GG) verankert, sondern wird aus verschiedenen Grundrechten abgeleitet. Es wird häufig in Verbindung mit dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus Artikel 1 Absatz 1 GG (Menschenwürde) und Artikel 2 GG abgeleitet wird, betrachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht als eigenständiges Recht anerkannt, das einen umfassenden Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen gewährleistet.

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