Theoretisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Grundgesetz fest verankert: Artikel 102... [mehr]
Der Begriff „Deutschenrechte“ ist kein feststehender juristischer Begriff, wird aber häufig im Zusammenhang mit den Grundrechten verwendet, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Deutschen Staatsangehörigen zustehen. Diese Rechte werden auch als „deutsche Grundrechte“ oder „Staatsbürgerrechte“ bezeichnet. Zu den Deutschenrechten im Sinne des Grundgesetzes gehören insbesondere: 1. **Versammlungsfreiheit** (Art. 8 Abs. 1 GG): Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, steht nur Deutschen zu. 2. **Vereinigungsfreiheit** (Art. 9 Abs. 1 GG): Das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden, ist Deutschen vorbehalten. 3. **Freizügigkeit** (Art. 11 GG): Das Recht, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen und Wohnsitz zu nehmen, gilt nur für Deutsche. 4. **Berufsfreiheit** (Art. 12 Abs. 1 GG): Die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte ist ein Recht der Deutschen. 5. **Wahlrecht** (z.B. Art. 38 GG): Das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestagswahlen steht nur Deutschen zu. Andere Grundrechte, wie etwa die Menschenwürde (Art. 1 GG) oder die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), gelten hingegen für „alle Menschen“ und nicht nur für Deutsche. Weitere Informationen findest du direkt im [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/).
Theoretisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Grundgesetz fest verankert: Artikel 102... [mehr]
Nein, Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen regelt, wurde nicht abgeschafft. Der Artikel ist weiterhin Bestandteil des deutschen Grundgesetz... [mehr]
Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Abkürzung "UNBRK" steht für die **UN-Behindertenrechtskonvention** (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), während "GG&qu... [mehr]
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt die allgemeinen Grundsätze der Konvention fest. Diese Grundsätze sind: 1. Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, indiv... [mehr]