Nein, Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen regelt, wurde nicht abgeschafft. Der Artikel ist weiterhin Bestandteil des deutschen Grundgesetz... [mehr]
Nein, Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen regelt, wurde nicht abgeschafft. Der Artikel ist weiterhin Bestandteil des deutschen Grundgesetz... [mehr]