Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Nein, Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen regelt, wurde nicht abgeschafft. Der Artikel ist weiterhin Bestandteil des deutschen Grundgesetzes. Im Wortlaut heißt es in Absatz 3: > Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Dieses Grundrecht besteht also weiterhin. Lediglich die Wehrpflicht wurde seit 2011 ausgesetzt, aber das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html).
Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: &bd... [mehr]
Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deuts... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]