Wurde Artikel 4 des Grundgesetzes zur Kriegsdienstverweigerung abgeschafft?

Antwort

Nein, Artikel 4 des Grundgesetzes, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen regelt, wurde nicht abgeschafft. Der Artikel ist weiterhin Bestandteil des deutschen Grundgesetzes. Im Wortlaut heißt es in Absatz 3: > Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Dieses Grundrecht besteht also weiterhin. Lediglich die Wehrpflicht wurde seit 2011 ausgesetzt, aber das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Weitere Informationen findest du direkt beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html).

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