Ist die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland theoretisch möglich?

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Theoretisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Grundgesetz fest verankert: Artikel 102 des Grundgesetzes lautet klar und eindeutig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Um die Todesstrafe wieder einzuführen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich. Angesichts der politischen, gesellschaftlichen und historischen Ablehnung der Todesstrafe in Deutschland ist ein solcher Konsens praktisch ausgeschlossen. Zudem ist Deutschland an internationale Abkommen gebunden, wie die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die die Todesstrafe ebenfalls verbieten. Eine Wiedereinführung würde also nicht nur eine massive innenpolitische, sondern auch eine völkerrechtliche Hürde darstellen. Fazit: Rein theoretisch wäre es durch eine Grundgesetzänderung möglich, praktisch ist es aber aufgrund der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nahezu ausgeschlossen.

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