Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: &bd... [mehr]
Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:** Hier wird dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für „das Münzwesen, das Maß- und Gewichtswesen, die Zeitbestimmung sowie für den Luftverkehr“ zugewiesen. Das bedeutet, dass nur der Bund Gesetze zum Münzwesen (also zur Prägung und Ausgabe von Münzen) erlassen darf. **Artikel 88 GG:** Dieser Artikel regelt die Errichtung einer Bundesbank: > „Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig und dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist.“ Mit dem Beitritt Deutschlands zur Europäischen Währungsunion und der Einführung des Euro wurden die Aufgaben der Bundesbank weitgehend auf die Europäische Zentralbank ([EZB](https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.de.html)) übertragen. **Weitere Hinweise:** Das Grundgesetz legt also die Zuständigkeit für das Geld- und Währungswesen fest, regelt aber nicht im Detail, wie das Geldsystem ausgestaltet ist (z.B. Giralgeldschöpfung, Bankenaufsicht etc.). Diese Details werden durch einfache Gesetze (wie das Bundesbankgesetz oder das Kreditwesengesetz) und durch europäisches Recht geregelt. **Zusammenfassung:** Das Grundgesetz enthält Bezüge zum Geldsystem, insbesondere zur Zuständigkeit für das Münz- und Währungswesen sowie zur Bundesbank. Die konkrete Ausgestaltung des Geldsystems erfolgt jedoch durch nachgeordnete Gesetze und europäische Regelungen.
Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: &bd... [mehr]
Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deuts... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]