Wie unterscheiden sich Grundgesetz und Menschenrechtserklärung 1948 im Umgang mit Homosexuellen?

Antwort

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status und ihrer konkreten Ausgestaltung im Umgang mit Homosexualität. **1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 1948):** - Die AEMR ist ein völkerrechtliches Dokument, das grundlegende Menschenrechte für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion usw. festschreibt ([UN-Dokument](https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf)). - Sie erwähnt Homosexualität nicht explizit. - Artikel 2 garantiert die Rechte und Freiheiten „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“. - Die Formulierung „sonstiger Stand“ wird heute oft so interpretiert, dass auch sexuelle Orientierung darunter fällt, dies war 1948 aber nicht explizit gemeint. **2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG, 1949):** - Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands ([GG-Text](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/)). - Auch das GG erwähnt Homosexualität nicht ausdrücklich. - Artikel 3 Abs. 1 und 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. [...] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ - Die sexuelle Orientierung wird nicht genannt, aber das Bundesverfassungsgericht und die Rechtsprechung interpretieren das Diskriminierungsverbot heute so, dass auch Homosexuelle geschützt sind. - Bis 1994 galt in Deutschland jedoch noch der § 175 StGB, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Erst mit der Abschaffung dieses Paragrafen und der Weiterentwicklung der Rechtsprechung wurde der Schutz für Homosexuelle im Sinne des GG praktisch wirksam. **Vergleich und Fazit:** - Beide Dokumente schützen in ihrer heutigen Auslegung die Rechte von Homosexuellen, erwähnen sie aber nicht explizit. - Die AEMR ist ein universelles, aber rechtlich nicht bindendes Dokument; das GG ist nationales, bindendes Recht. - In der Praxis wurden Homosexuelle in Deutschland trotz GG bis in die 1990er Jahre diskriminiert, was zeigt, dass der Schutz von Minderheitenrechten auch von gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklung abhängt. - Heute werden sowohl die AEMR als auch das GG so interpretiert, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verboten ist. **Weiterführende Links:** - [Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)](https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) - [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/) - [Informationen zur Geschichte des § 175 StGB (Bundeszentrale für politische Bildung)](https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/geschichte-der-homosexualitaet/252858/der-paragraf-175-stgb/)

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