Wie wird das Recht bezeichnet, sich mit Anliegen an Behörden und Politik in Deutschland zu wenden?

Antwort

Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das bedeutet, jede Person kann sich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden oder das Parlament wenden.

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