Wie wird das Recht bezeichnet, sich mit Anliegen an Behörden und Politik in Deutschland zu wenden?

Antwort

Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das bedeutet, jede Person kann sich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden oder das Parlament wenden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wer ist laut Grundgesetz Deutscher?

Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deuts... [mehr]

Gilt Art. 3 GG im Beamtenverhältnis?

Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]

Was ist Artikel 3?

Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]

Was bedeutet 'die Menschenwürde ist unantastbar'?

"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]