Nein, mit einem entwerteten Führerschein darfst du grundsätzlich nicht mehr fahren – weder in Deutschland noch im Ausland. Ein entwerteter Führerschein ist offiziell nicht mehr g&... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. In Deutschland gilt: Sobald du einen neuen Führerschein beantragt hast und der alte entwertet wurde (z. B. durch Lochung oder Abschneiden einer Ecke), ist der entwertete Führerschein nicht mehr als gültiges Dokument zum Führen eines Fahrzeugs zugelassen. Du darfst also mit einem entwerteten Führerschein nicht fahren. Falls du auf den neuen Führerschein wartest, kannst du bei der Führerscheinstelle eine sogenannte „vorläufige Fahrberechtigung“ (oft als „vorläufiger Führerschein“ bezeichnet) beantragen. Nur mit diesem offiziellen Ersatzdokument darfst du während der Wartezeit fahren. Ein generelles „Umtauschgesetz“, das das Fahren mit einem entwerteten Führerschein erlaubt, gibt es in Deutschland nicht. Die rechtliche Grundlage findest du in § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnis-umtausch.html Fazit: Mit einem entwerteten Führerschein darfst du in Deutschland nicht fahren.
Nein, mit einem entwerteten Führerschein darfst du grundsätzlich nicht mehr fahren – weder in Deutschland noch im Ausland. Ein entwerteter Führerschein ist offiziell nicht mehr g&... [mehr]
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Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ja, in Deutschland muss man weiterhin Rundfunkgebühren bezahlen. Diese werden als „Rundfunkbeitrag“ bezeichnet und sind verpflichtend für nahezu alle Haushalte, Unternehmen und I... [mehr]
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