Das Vergessen des Führerscheins und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten: **1. Führerschein vergessen:** Wenn du beim Fahren lediglich deinen Führ... [mehr]
Nein, mit einem entwerteten Führerschein darfst du grundsätzlich nicht mehr fahren – weder in Deutschland noch im Ausland. Ein entwerteter Führerschein ist offiziell nicht mehr gültig und wird von den Behörden (auch im Ausland) nicht als Nachweis deiner Fahrberechtigung anerkannt. Bis du den neuen Führerschein erhältst, darfst du also nicht fahren. In manchen Fällen stellt die Führerscheinstelle eine sogenannte „vorläufige Fahrberechtigung“ oder eine „Fahrberechtigung zur Vorlage bei Kontrollen“ aus. Diese ist aber in der Regel nur in Deutschland gültig und wird im Ausland meist nicht anerkannt. Fazit: Mit einem entwerteten Führerschein darfst du im Ausland nicht fahren. Warte, bis du den neuen Führerschein erhalten hast.
Das Vergessen des Führerscheins und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten: **1. Führerschein vergessen:** Wenn du beim Fahren lediglich deinen Führ... [mehr]
Zwischen den Begriffen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ ist „Fahrerlaubnis bis zur Straftat“ deutlich schwieriger zu lernen und zu verstehen... [mehr]
Wenn du nach einer bestandenen MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erneut mit 2 Promille am Steuer erwischt wirst, sind die Chancen, den Führerschein wiederzuerlangen, sehr schlecht. Hi... [mehr]
Nein, das ist nicht korrekt. In Deutschland gilt: Sobald du einen neuen Führerschein beantragt hast und der alte entwertet wurde (z. B. durch Lochung oder Abschneiden einer Ecke), ist der entwert... [mehr]